Der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach begrüßte die Veränderungen der Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst: „Schritt für Schritt wird das Niveau der Mitbestimmung für die Personalvertretungen verbessert. Besonders freut uns, dass die Freistellung für Personalräte an die Freistellungsstaffeln im Betriebsverfassungsgesetz angepasst werden. Damit wird eine langjährige Ungleichbehandlung für Personalräte im öffentlichen Dienst gegenüber Betriebsräten in der freien Wirtschaft abgeschafft. Gleichzeitig werden neue digitale Möglichkeiten für Personalräte geschaffen und auf eine sichere Rechtsbasis gestellt. Auch Möglichkeiten für die Arbeit von Jugend- und Auszubildendenvertretungen wurden verbessert. Insgesamt geht das Gesetz in die richtige Richtung“.
Dennoch bleiben nach Auffassung des DGB Sachsen zahlreiche offene Baustellen beim Personalvertretungsrecht in Sachsen. „Insgesamt muss die Mitbestimmung für Personalräte ausgebaut werden. Im Hinblick auf den Bund und andere Bundesländer besteht da noch in Sachsen Nachholbedarf. Eine bessere Mitbestimmung würde auch die öffentliche Verwaltung in Sachsen stärker machen. Auch die fehlende Mitbestimmung für studentische Beschäftigte ist ein Fehler im jetzigen Gesetzentwurf. Wir hätten uns da schon mehr Mut vom Gesetzgeber gewünscht. Eine moderne Mitbestimmung in Sachsen für die Beschäftigten bleibt Aufgabe auch für den künftigen Landtag“, sagte Schlimbach.
Das SächsPersVG wurde letztmalig 2015 in größerem Umfang geändert. Schon damals wurden viele unserer gewerkschaftlichen Forderungen nicht aufgenommen. Laut aktuellem Koalitionsvertrag (S. 62) sollte das SächsPersVG bereits in der ersten Hälfte der Legislatur überarbeitet werden: „Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln.“ Entsprechend groß war die Hoffnung. Es dauerte dann aber bis zum Dezember 2023, damit ein Gesetzentwurf von der Regierung an den Landtag übergeben werden konnte. Leider fand die Beteiligung der Gewerkschaften nicht wie angekündigt schon im Prozess der Erarbeitung statt, sondern erst im Nachhinein. Diese Ignoranz hat der DGB dann auch gegenüber dem Innenminister Schuster zur Sprache gebracht.
Der DGB Sachsen als Dachverband hatte zusammen mit den Mitgliedsgewerkschaften und vielen engagierten Personalräten weitgehende Änderungsvorschläge erarbeitet und öffentlich kommuniziert. Im Vordergrund stand dabei die Absicht, bestehende Behinderungen für die Mitbestimmung der Personalvertretungen abzubauen und praktische Lösungen für immer wieder auftretende Konflikte zu finden.