„Das duale Studium ist eine sehr gute Chance, die berufliche Praxis noch stärker mit der hochschulischen Forschung und Lehre zu verbinden. Die Einrichtung der Dualen Hochschule Sachsen und die damit verbundene Stärkung des dualen Studienmodells begrüßen wir, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung leisten kann“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.
Gleichzeitig mahnte Schlimbach an, die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um möglichst vielen jungen Menschen ein Duales Studium zu ermöglichen und um die Studierenden vor Lohndumping zu schützen.
„Im Gesetz müssen Mindeststandards zur Vergütung definiert werden, damit auch jungen Menschen ohne starken finanziellen Background ein Duales Studium ermöglicht wird. Gleichzeitig muss damit eine Lohndumping-Lücke der sächsischen Wirtschaft geschlossen werden“, erläuterte Schlimbach.
Die Gewerkschaften fordern eine Entlohnung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes. Das entspräche 934 Euro pro Monat. Um dies für alle dual Studierenden zu regeln, brauche es auch für das duale Studium eine sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung unter Beteiligung der Gewerkschaften, um den Interessenausgleich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch in der Dualen Hochschule Sachsen zu sichern.
„Wie unsere Auswertung aktueller Daten zeigt, ist die Definition von Mindeststandards in Sachsen besonders dringlich. Während bundesweit ca. 19 Prozent der dual Studierenden über ein Einkommen unterhalb des BAföGs verfügen, ist dies in Sachsen eine Mehrheit von ca. 58 Prozent“, stellt Vincent Drews, Bezirksjugendsekretär der DGB-Jugend Sachsen, fest. Der BAföG-Höchstsatz, welcher aktuell 934 Euro beträgt, gilt gemeinhin als Existenzminimum einer Studentin oder eines Studenten.
„Lediglich 42 Prozent der dual Studierenden in Sachsen können vom Gehalt des Arbeitgebers leben, obwohl sie mindestens die Hälfte ihrer Studienzeit in der Praxis im Betrieb eingesetzt sind. Besonders prekär sind die dual Studierenden im sozialen Bereich gestellt. Dort wird häufig nur die von der Berufsakademie festgelegte Mindestvergütung von 440 Euro pro Monat bezahlt. Das liegt auch deutlich unter der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die aktuell bei 620 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr liegt. Das macht dual Studierende zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in sächsischen Betrieben“, fügte Drews an.
Hintergrund:
Die DGB-Jugend hat erstmals deutschlandweit die Qualität des dualen Studiums im Rahmen eines Qualitätsreports erfasst.
Zur Situation dual Studierender in Sachsen liegen aktuelle Daten in Form der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/11197, der Abgeordneten Anna Gorskih, Die LINKE, vor.