„Die Forderung, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen, ist starker Tobak. Unter dem Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus, sollen bewährte Strukturen geschliffen werden, obwohl sie für die Entwicklung der Kommunen, ihrer Beschäftigten und ihrer Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig sind. Diesem Unsinn stellen wir uns entschieden entgegen.“
Die Kommunen, die Sächsische Staatsregierung und die Abgeordneten des Sächsischen Landtags forderte Kolbe auf, sich für eine Stärkung der Gleichstellungspolitik einzusetzen. „Im Koalitionsvertrag steht zu Recht, dass Gleichstellung eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist und in allen gesellschaftlichen Bereichen berücksichtigt und gestärkt werden soll. Das muss die Richtschnur für die gesamte Staatsregierung sein“, mahnte Kolbe an.
Die Entlastung der Kommunen ist notwendig. Aber solche plumpen Vorschläge sind der Grund dafür, dass beim eigentlich wichtigen Thema Bürokratieabbau die Alarmglocken läuten müssen. Allzu oft wird versucht, mit einer Deregulierung bestehende Standards abzubauen. „Wir appellieren an alle Akteure, eine sachliche und fachliche Debatte um den Abbau von tatsächlichen bürokratischen Hürden zu führen und das Zünden populistischer Nebelkerzen zu unterlassen. Verwaltungshandeln zu beschleunigen und zu vereinfachen, ist auch in unserem Interesse. Aber nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger oder der Beschäftigten“, betonte Kolbe.
Ein konkreter Ansatzpunkt wäre laut Kolbe, die noch schwache Digitalisierung in den Kommunen endlich auszubauen. Kürzere Bearbeitungszeiten sowie eine vereinfachte und schnelle Kommunikation seien sowohl für die Kommunen als auch für die Unternehmen, die Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung. „Hier muss mehr Tempo aufgenommen werden. Selbstverständlich unter vollständiger Einbeziehung der Personalräte“, forderte Kolbe.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung zu erarbeiten und zu verabschieden. Nach ersten Vorschlägen des Sächsischen Innenministeriums für ein sogenanntes Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz, soll darin die Pflicht zur Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der kommunalen Integrations- und Teilhabebeauftragten gestrichen bzw. reduziert werden. Weiter sollen kommunale Dienststellen generell vom Geltungsbereich des Sächsischen Gleichstellungsgesetz ausgenommen werden.