Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor. Aufgrund der im bundesweiten Vergleich niedrigeren Löhne in Sachsen, profitieren hier besonders viele Beschäftigte von der Anhebung.
„In Sachsen profitieren rund 359.000 Beschäftigte direkt von der Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026. Das sind 21 Prozent aller Beschäftigten in Sachsen. Im Gastgewerbe profitieren sogar 64 Prozent der Beschäftigten in Sachsen von der Erhöhung. Das zeigt erneut, wie wichtig der gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie ist. Vor allem für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor, der weiter zurückgedrängt werden muss“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.
Durch die Mindestlohnerhöhungen erhalten Vollzeitbeschäftigte für 2026 rund 2.280 € und im Jahr 2027 rund 3.700 € brutto mehr im Jahr als 2025.
„Der gesetzliche Mindestlohn ist die untere Haltelinie, die von den Arbeitgebern eingehalten werden muss. Gute Löhne gibt es aber nur mit Tarifvertrag und bei der Tarifbindung hinkt Sachsen im bundesweiten Vergleich hinterher. Unser Ziel ist es, dass Tarifverträge zur Normalität werden und nicht die Ausnahme bleiben. Wer Fachkräfte in Sachsen halten oder gewinnen will, muss sie ordentlich bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten. Das geht am besten mit Tarifvertrag“, so Kolbe.
Kolbe wies darauf hin, dass Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden sollten. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren. Ausländische Beschäftigte in Sachsen aus EU-Ländern, können sich bei der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen (BABS) beraten lassen.
Hier stellt der DGB Sachsen weitere Informationen zu Mindestlöhnen in Deutschland in fünf Sprachen zur Verfügung.