Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sagte die stellv. Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, heute in Dresden:
„Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns kommt und das ist gut so. In Sachsen profitieren rund 359.000 Beschäftigte direkt von der Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026. Aufgrund der im bundesweiten Vergleich niedrigeren Löhne in Sachsen, profitieren hier besonders viele Beschäftigte von der Anhebung. Er ist ein wichtiges Instrument, um den Niedriglohnsektor weiter zurückzudrängen. Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag und bei der Tarifbindung ist in Sachsen noch viel Luft nach oben. Den Arbeitgebern in Sachsen empfehle ich, nicht länger über die Erhöhung des Mindestlohns zu jammern, sondern sich bei der Fachkräfteentwicklung zukunftsfest aufzustellen. Fachkräfte lassen sich nicht mit Niedriglöhnen halten oder gewinnen, sondern mit Tarifverträgen, die gute Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren. Das ist die Zukunft in Sachsen und muss auch von den Arbeitgebern endlich gelebt werden.“
Hintergrund:
Der gesetzliche Mindestlohn wird mit dem heutigen Beschluss zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro je Stunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.
Hier gibt es mehr Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn und den Branchenmindestlöhnen in Deutschland.