Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde im Jahr 2023 erstmalig auch über die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, sogenannte studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, an Hochschulen verhandelt. In diesem Zuge wurde eine Vereinbarung sowohl zum Lohn als auch zur Mindestlänge der Dauer der Arbeitsverträge von 12 Monaten geschlossen. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht individuell einklagbar.
Die Umsetzung der Mindestvertragslaufzeiten hat die DGB-Jugend Sachsen jetzt ausgewertet. Dazu stellt Ralf Hron, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, fest: „Die Auswertung der DGB-Jugend zeigt, dass die bestehende Vereinbarung so gut wie nicht umgesetzt wird. Nur jeder 4. neu ausgestellte Vertrag erfüllt die vereinbarten Vorgaben. Einzig die Uni Leipzig bewegt sich in eine positive Richtung – dort erhält zumindest jeder Zweite einen Vertrag über 12 Monate. Damit wird erneut klar: Es muss ein Tarifvertrag her, der Verbindlichkeit schafft. Nur mit einem Tarifvertrag werden es die Hochschulen schaffen ihren Beschäftigten den nötigen Respekt zu zollen. Es besteht dringender Handlungsbedarf und jetzt ist der beste Zeitpunkt für einen TVStud! Ich sage es ganz deutlich: Es ist ein Armutszeugnis, dass es noch immer Landesbeschäftigte des Freistaates ohne einen Tarifvertrag gibt. Das ist aus der Zeit gefallen und muss jetzt geändert werden.“
Aktuell fordern die studentischen Beschäftigten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum TV-L eine vollständige Aufnahme in den Tarifvertrag. Ihr Motto ist: „Keine halben Sachen!“
Neben einer Aufnahme in den TV-L fordern die Gewerkschaften ver.di und GEW einen Stundenlohn von 17€ für die studentischen Beschäftigten, der sich im zweiten und dritten Jahr der Beschäftigung um je einen Euro erhöhen soll. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind die Hochschulbeschäftigten in Sachsen am 28.01.2026 zum Streik aufgerufen.
Lea Bellmann, Aktive bei TVStud und selbst studentisch beschäftigt in Sachsen, erklärt dazu: „Der aktuelle Lohn von studentischen Hilfskräften liegt 8 Cent über Mindestlohn, das ist eine einzige Sauerei. Wenn studentische Beschäftigte in der Niedriglohnfalle landen, dann wird die wissenschaftliche Karriere ein Luxusgut, was sich nur noch Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern leisten können.“ Außerdem fügt sie an: „Ich freue mich sehr, dass nicht nur wir studentischen Beschäftigten zum Streik aufgerufen sind, sondern alle Hochschulbeschäftigten und Studierenden am 28.01.2026 zusammenstehen, um endlich gute Arbeits- und Studienbedingungen in Sachsen zu erkämpfen!“
Für den Hochschulaktionstag am 28.01.2026 wird in mehreren sächsischen Städten zu Kundgebungen und Streiks aufgerufen. Daran sind neben den Gewerkschaften auch Studierendenvertretungen wie etwa Fachschaftsräte, Studierendenräte und die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften beteiligt. Die studentischen Beschäftigten sind die gesamte Woche vom 26.-30.01.2026 zum Streik aufgerufen.
Die konkreten Termine des Hochschulaktionstags sind:
Leipzig: 10 Uhr, Kurt-Masur-Platz, Kundgebung und Demonstration, anschließend gewerkschaftliche Versammlung im STUK (Studentisches Kulturzentrum)
Dresden: 11 Uhr, Fritz-Förster-Platz, Kundgebung und Demonstration
Chemnitz: 10.30 Uhr, Mensavorplatz, Kundgebung und Demonstration, davor: Aktionsfrühstück am 9 Uhr im Thüringer Weg 11, Raum 008
Görlitz: 11 Uhr, Marienplatz, Streikkundgebung
Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind zu allen Kundgebungen herzlich eingeladen. Sie sind für die Bildberichterstattung bestens geeignet.
Daten zur Umsetzung der Mindestvertragslaufzeiten:
Die Zahlen zur Umsetzung der Mindestvertragslaufzeiten von studentischen Beschäftigten in Sachsen basieren auf Kleinen Anfragen der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg. Die Auswertung der DGB-Jugend (auch aufgeschlüsselt nach Hochschulen) und die Rohdaten finden Sie hier: