Nutze deine Stimme!
Vom 1. März bis 31. Mai 2026 entscheidest du mit! Nutze deine Stimme und stärke deinen Betriebsrat! Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung im Betrieb. Er arbeitet in der Regel eng mit der Gewerkschaft zusammen und wird von dieser unterstützt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern – und sorgt für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Betriebsräte werden mindestens alle vier Jahre neu gewählt.
Betriebsräte machen sich für die Rechte der Beschäftigten in den Betrieben stark. Wo Betriebsräte mitbestimmen, sind die Löhne und Arbeitsbedingungen besser und die Jobs sicherer. Nutzt eure Stimme für starke Betriebsräte!
Was sind die Aufgaben des Betriebsrats?
Der Betriebsrat vertritt die betrieblichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er überwacht, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Der Betriebsrat
- muss Neueinstellungen zustimmen
- sorgt für eine gerechte Eingruppierung
- bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
- ist vor jeder Kündigung anzuhören
- setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
- sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Betriebsrat setzt sich für die Gleichbehandlung aller Beschäftigten und die Integration ausländischer Beschäftigter ein. Nationalität, Religion etc. dürfen keine Rolle spielen. Es gehört auch zu seinen Aufgaben, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen
Soziale Angelegenheiten
Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Entlohnungsgrundsätze. Gesetzliche oder tarifliche Regelungen müssen eingehalten werden.
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit
- Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
- Urlaub
- Auszahlung der Entgelte
- Betriebliche Lohngestaltung
- Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogenen Entgelten
Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Personalpolitik. Er muss vor jeder Einstellung, Ein- / Umgruppierung, Versetzung, Kündigung angehört werden.
- Einstellungen, Versetzungen
- Beurteilungen
- Kündigungen
- Personalplanung
- Berufsbildung
- Berufliche Weiterbildung
- Beschäftigungssicherung
Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung
Schutz und Prävention im Interesse der Beschäftigten. Ziel ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen.
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten
- Gesundheitsgefahren verhüten
- allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
- Arbeit humanisieren
- Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Der Betriebsrat muss über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten informiert werden und bestimmt mit.
- Betriebsänderung
- Interessenausgleich
- Sozialplan
- Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten
Wer unterstützt uns bei der Wahl eines Betriebsrates?
Ein Betriebsrat wird nicht einfach gegründet, sondern er wird von den Beschäftigten demokratisch gewählt. Er ist gesetzlich durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Es sind einige rechtliche Vorgaben und Wahlverfahren einzuhalten. Daher solltet ihr euch Unterstützung holen.
Die für euren Betrieb zuständige Gewerkschaft unterstützt euch sowohl bei der Wahl des Betriebsrats als auch bei der anschließenden Arbeit. Die Fachleute der Gewerkschaften kennen die rechtlichen Grundlagen, die bürokratischen Klippen und wissen auch, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber versucht, eine Wahl zu verhindern.