+++ Hinweis: Im folgenden Text werden diverse Links aufgeführt. Ziel ist es, Informationen zum Themenfeld Arbeitswelt und Corona zu bündeln. Es handelt sich zumeist um Verlinkungen externer Internetseiten. Für den Inhalt der Seite ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben und haften nicht dafür. Wir nehmen ausschließlich seriöse Quellen und Verweise zu Gewerkschaften und den Angeboten staatlicher Stellen bzw. Behörden in diese Sammlung auf.+++
[aktualisiert: 20.5.2020]
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben viele Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre Arbeit. Wir raten allen, sich zuerst an den Betriebsrat, Personalrat oder die gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb oder in der Dienststelle zu wenden, da in jedem Betrieb eigene Absprachen getroffen werden (sollten).
Die wichtigsten rechtlichen Fragen werden auf diesen Websites der Gewerkschaften beantwortet:
Was Beschäftigte wissen müssen (DGB)
Was ich als BeamtIn wissen muss (DGB)
Covid-19: Antworten auf häufige Fragen (IG Metall)
Was Beschäftigte zum Coronavirus wissen sollten (IG BCE)
Coronavirus: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen sollten (NGG)
FAQs rund um Corona (Website von ver.di)
Was beschäftigte wissen müssen (IG BAU)
Informationen zur Coronakrise (EVG)
GdP zu Coronavirus: Dauer unklar – umsichtiges Handeln Pflicht
GEW: Was das Coronavirus für die Bildungseinrichtungen (Schule, Kita, Hochschule) bedeutet
Tipp: Für eine weitergehende arbeits- und sozialrechtliche Beratung wenden sich Gewerkschaftsmitglieder bitte wie üblich an ihre Gewerkschaft. Bitte rufen Sie unbedingt zuerst an oder schreiben Sie eine E-Mail. Vieles kann sehr gut am Telefon oder schriftlich geklärt werden. Der persönliche Kontakt in den Büros der Gewerkschaften soll so gering wie möglich sein, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
Hier der Link zu den Kontaktdaten der Gewerkschaften in Sachsen:
https://sachsen.dgb.de/uber-uns/gewerkschaftenWeitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationenDas zentrale sächsische Portal zum Corona-Virus:
https://www.coronavirus.sachsen.deVerhaltensregeln zum Infektionsschutz
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln.htmlArbeitsschutz Sachsen
https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/
Die folgenden Branchen-Faktenblätter der sächsischen Arbeitsschutzbehörde wurden aktualisiert und geben weitergehende Informationen zu Schutzmaßnahmen. Per Klick landen Sie auf der Internetseite arbeitsschutz.sachsen.de
Dort bitte beim obersten Beitrag auf "Artikel anzeigen" klicken.
Faktenblatt "Erntehelfer" (deutsch, bulgarisch, polnisch, rumänisch, ukrainisch)
Faktenblatt PSA - für Unternehmen – Einfuhr/Bereitstellen auf dem Markt
Faktenblatt „Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus"
Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Internetseite mit Statistiken im Zusammenhang mit Corona veröffentlicht. Auf der Seite stehen aktuelle Arbeitsmarktdaten auf Ebene der Bundes, der Bundesländer, der Agenturen und der Landkreise/kreisfreien Städte zur Verfügung.
Quarantäne: Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes durch ein Gesundheitsamt
Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige vor dem Hintergrund des Corona-Virus durch die Landesdirektion Sachsen gilt die zwingende Vorrausetzung, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen müssen!
Anträge und weitere Informationen dazu gibt es hier: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854
Am Schluss noch eine umfangreiche Linkliste, die die Kollegen in Leipzig dankenswerter Weise erstellt haben:
Die wichtigsten Hinweise der Gewerkschaften sind hier zu finden:
https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada
Informationen zum Kurzarbeiter*innengeld:
http://www.dgb.de/corona-kurzarbeit
Onlineberatung für Studierende im Nebenjob:
https://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work
Häufig gestellte Fragen mit Antworten von
ver.di:
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++37f4d360-58b0-11ea-8408-525400b665de
Infos der ver.di Jugend SAT:
https://jugend-sat.verdi.de/themen/covid-19-corona
Handreichung für Kulturschafende von VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (ver.di):
https://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++4e085142-660f-11ea-9bec-001a4a160100?fbclid=IwAR2KaWMj1jD9ZC9nDZo7fGbC4wD1a6PTpneQunh0rMbYMoDqm3TRIPCpFEo
IG Metall:
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/coronavirus-was-arbeitnehmer-jetzt-wissen-sollten
IG BCE:
https://igbce.de/igbce/was-beschaeftigte-zum-coronavirus-wissen-sollten-34184
EVG:
https://www.evg-online.org/coronakrise/
IG BAU:
https://igbau.de/IG-BAU-Auch-in-schwierigen-Zeiten-fuer-Mitglieder-da.html
NGG:
https://www.ngg.net/artikel/2020/coronavirus-was-arbeitnehmer-wissen-sollten/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Informationen zum Thema Arbeit und Corona
Link zur Internetseite vom BMAS
Informationen des BMAS zum Thema Kurzarbeitergeld
Sachsen: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Coronavirus – Fragen und Antworten des SMWA
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Corona-Virus - Beratung für Unternehmen
Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - kostenfrei - beraten lassen.
Telefon: 0351 4910-1100.
Beratungszentrum Konsolidierung der SAB
Agentur für Arbeit
Aktuelle Informationen der Agentur für Arbeit
Corona-Virus: Informationen der Agentur für Arbeit für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (Stand: 17.03.2020):
Quelle und alle Formulare, Kontakte hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchte, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen. Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit.
Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
§ Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
§ Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
§ Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
§ Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Wir aktualisieren diese Seiten sukzessive zu den neuen Regelungen.
Weitere aktuelle Informationen und Hinweise erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums.
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS):
https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html