Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben oder eine Tätigkeit aufnehmen, prüfen Sie die Höhe der Bezahlung. Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht verstehen. Hier finden Sie kurze Informationen zur Höhe der Löhne und Gehälter in Deutschland.
Wie ist die Höhe des Lohns/Gehalts geregelt?
Wenn für Ihren Arbeitgeber ein Tarifvertrag gilt, ist die Höhe des Gehalts darin geregelt. Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und legen z.B. auch Sonderzahlungen und Zuschläge fest.
Wenn für Ihren Arbeitgeber kein Tarifvertrag gilt, müssen Sie Ihr Gehalt direkt mit dem Arbeitgeber aushandeln. Informieren Sie sich vorher, welche Löhne in Ihrer Branche und mit Ihrem Abschluss üblich sind.
Wichtig: In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne, die von Ihrem Arbeitgeber nicht unterschritten werden dürfen.
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
In Deutschland gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn als Untergrenze.
Er beträgt aktuell 10,45 Euro für die Arbeitsstunde. Am 1.10.2022 steigt er auf 12,00 Euro.
Es gibt nur wenige Ausnahmen vom Mindestlohn: Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, manche Praktikantinnen/Praktikanten, Auszubildende und in Deutschland gemeldete Langzeitarbeitslose.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchenmindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten für alle Betriebe der Branche.
Branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne
Für bestimmte Tätigkeiten gelten branchenspezifische tarifliche Mindestlöhne, die höher sind als der gesetzliche Mindestlohn. Tarifverträge, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, sind nicht zulässig.
Die Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn gelten bei den tariflichen Mindestlöhnen nicht! Sie gelten für alle Betriebe der Branche.
Achtung: Der Mindestlohn gilt für jede Stunde der Arbeit auch dann, wenn die Höhe des Entgelts anhand der erbrachten Leistung bestimmt wird. Diese sogenannten Akkord- oder Stücklohnvereinbarungen sind nur dann zulässig, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn bzw. die tariflichen Mindestlöhne nicht unterschreiten. D. h., eine Reinigungskraft muss für jede Arbeitsstunde den Mindestlohn für Gebäudereiniger erhalten, unabhängig davon wie viele Zimmer oder Quadratmeter sie schafft.
Wie kontrolliere ich die Bezahlung?
Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten bei regelmäßiger Lohnzahlung einen schriftlichen Beleg über den Betrag des verdienten Lohnes und der einzelnen Arten der vorgenommenen Abzüge aushändigen.
Tipp: Wenn Sie nach Stunden bezahlt werden, dokumentieren Sie die gearbeiteten Stunden und lassen Sie den Nachweis, wenn möglich, von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben. Achten Sie bei der Lohnabrechnung darauf, dass der Lohn bzw. der Mindestlohn für alle geleisteten Stunden bezahlt wird, wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, wenn die Abrechnung nicht stimmt.
Gelten die Mindestlöhne auch für Minijobs und in Privathaushalten?
Ja. Auch für Minijobs bis 450 Euro (ab 1.10.2022 bis 520 Euro), für Aushilfsjobs oder Tätigkeiten in Privathaushalten gelten die Mindestlöhne.
DGB Sachsen
Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben kann keine Gewähr übernommen werden und es können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Stand: 20.09.2022. DGB Bezirk Sachsen, Anna Bernstorf
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