Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze und muss strikt kontrolliert werden. Daneben gibt es Branchenmindestlöhne, die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden.

Als Gewerkschaften setzen wir uns für gute Löhne für alle Beschäftigten ein. Tarifverträge garantieren gute Löhne. Da für viele Beschäftigte in Sachsen aber kein Tarifvertrag gilt, brauchen wir verbindliche Mindestlöhne, die für alle Beschäftigten gelten. Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Haltelinie bei den Löhnen in Deutschland. Daneben gibt es Branchenmindestlöhne, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden und höher liegen. Aber merke: Richtig gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag!

In Sachsen haben besonders viele Beschäftigte von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 und von den Erhöhungen der letzten Jahre profitiert. Grund dafür ist, dass die Löhne in Sachsen im bundesweiten Vergleich niedriger sind und Sachsen bei der Tarifbindung im hinteren Bereich liegt. Nur 41 % der Beschäftigten in Sachsen arbeiten in Betrieben mit Tarifvertrag. Deshalb ist es umso wichtiger für uns in Sachsen, dass der gesetzliche Mindestlohn steigt und damit Armutslöhne verhindert werden. 

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt in Deutschland aktuell 12,82 Euro je Stunde. Am 1.1.2026 steigt er auf 13,90 Euro die Stunde, am 1. Januar 2027 auf 14,60. Rund 359.000 Beschäftigte in Sachsen werden von der Anhebung des Mindestlohns am 1.1.2026 profitieren. 

Hier gibt es mehr Informationen zur Tarifbindung in Sachsen und zu den Löhnen in Sachsen

Fachkräfte gibt es nicht zum Nulltarif
Wer Fachkräfte halten und gewinnen will, sollte nicht beim gesetzlichen Mindestlohn um Centbeträge feilschen, sondern auf Tarifverträge mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen setzen! Der gesetzliche Mindestlohn muss flächendeckend und für alle Beschäftigten gelten. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.
Daniela Kolbe, stellvertretende Vorsitzende DGB Sachsen

Unsere Forderungen

  1. Der Mindestlohn muss vor Armut schützen. 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten sind der Maßstab für einen armutsfesten Mindestlohn.
  2. Die Mindestlohnkommission muss auch bei künftigen Entscheidungen die neuen Kriterien der EU-Richtlinie mit einbeziehen:

    - die Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten

    - das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung

    - die Wachstumsrate der Löhne 

    - die langfristigen nationalen Produktivitätsniveaus und Produktivitätsentwicklungen

  3. Wir brauchen mehr Tarifbindung in Deutschland und in Deutschland! Denn aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung. Sachsen muss Tarifland werden!
  4. Die Einhaltung und Kontrolle des Mindestlohns müssen gestärkt werden.

Einhaltung des Mindestlohns muss stärker kontrolliert werden

Nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen der gesetzliche Mindestlohn zusteht, erhalten ihn auch. Noch immer wird der Mindestlohn von Arbeitgebern unterlaufen. Diese Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern müssen verfolgt werden. Dafür müssen die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns ausgebaut werden. Im Sinne der Beschäftigten, denen Löhne vorenthalten werden und im Sinne von Unternehmen, die ordentlich bezahlen.  

  • Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS). Sie prüft unter anderem, ob Arbeitgeber den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn oder den geltenden Branchenmindestlohn zahlen und ob sie ihren Dokumentationspflichten nachkommen.
  • In Betrieben mit Betriebsräten achten diese nach Kräften auf die Einhaltung des Mindestlohns.
  • Das Problem: In vielen Betrieben erfolgt keine oder nur eine unzureichende Prüfung – unter anderem aufgrund von fehlendem Personal in der FKS. Von den 11.941 Plan-Stellen im Jahr 2025 sind aktuell nur rund 9.477 besetzt. Folglich sind tausende genehmigte und offene Stellen nicht besetzt. Für diese vakanten Positionen muss so schnell wie möglich fachkundiges Personal gefunden werden.

Aktuelle Mindestlöhne und Branchenmindestlöhne

Unsere Informationen in fünf Sprachen

Für Beschäftigte haben wir eine Kurzinfo in deutscher, polnischer, tschechischer, ukrainischer und russischer Sprache zur Bezahlung, dem gesetzlichen Mindestlohn und den Branchenmindestlöhnen erstellt. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!

Informationen zum Mindestlohn

Bezahlung: Löhne und Mindestlöhne in Deutschland

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