Bericht vom Gespräch SMF und DGB: Widersprüche Alimentation und Besoldungsstrukturreform.
#aktuell für Beamtinnen und Beamte
News07. April 2025
Artikel lesenDGB/Simone M. Neumann
Als beamtenpolitische Spitzenorganisation stehen wir für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik unserer Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
Der DGB ist die beamtenpolitische Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW, GdP, IGBCE und IG BAU). Wir setzen uns für einen attraktiven Öffentlichen Dienst ein – sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamtinnen und Beamten. In Sachsen arbeiten knapp 217.000 Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Darunter über 46.000 Beamtinnen und Beamte. Mit ihrer Arbeit sorgen die Beschäftigten dafür, dass öffentliche Dienstleistungen flächendeckend angeboten werden und unser Zusammenleben funktioniert.
Als beamtenpolitische Spitzenorganisation vertreten wir die Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger in Sachsen gegenüber dem Gesetzgeber und dem Dienstherren. Denn das Beamtenverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Während das herkömmliche Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich geregelt. Darum sind auch hier die Verwaltungsgerichte zuständig und nicht die Arbeitsgerichte. Begriffe wie Alimentation, Besoldung oder Beihilfe sind unser tägliches Geschäft. Wir erstellen Kurzinformationen zu beamtenrechtlichen Fragen und verhandeln bspw. mit dem Finanzministerium, wenn es um die Übertragung der Tarifergebnisse (TV-L und TVöD) auf die Beamten geht.
Auf dieser Seite stellen wir aktuelle Informationen für Beamtinnen und Beamte in Sachsen zur Verfügung.
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Der DGB Besoldungsrechner steht Beamt*innen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden. In der Rubrik Dienstherr tragen Sie bitte ein, welches Besoldungsrecht für Sie gilt (Bund bzw. Bundesland). Bei der Anzahl der Kinder bitte nur die angeben, für die Sie einen Familienzuschlag erhalten. Optional können Sie weitere Zulagen (z.B. Amtszulage) und den Umfang ihrer Arbeitszeit eingeben.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar. Beamt*innen mit Kindern erhalten gegebenenfalls höhere Bezüge, als durch den Rechner ausgewiesen. Ursache sind zunehmend auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnittene Besoldungsbestandteile (haushaltseinkommens- oder mietenstufenabhängige Zuschläge), die nicht mehr pauschal abbildbar sind. Des Weiteren zahlt Hamburg in den Jahren 2021 bis 2025 mit den Dezemberbezügen eine sogenannte Angleichungszulage aus. Damit soll der Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert werden. Die Daten werden nicht gespeichert und sind Anonym.
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