DGB Sachsen zum Bürokratieabbau: Aktionismus verdeckt grundlegende Probleme
Pressemitteilung24. Juni 2025
Artikel lesenWir setzen uns für einen attraktiven Öffentlichen Dienst ein – sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamtinnen und Beamten.
Der DGB ist die beamtenpolitische Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW, GdP, IGBCE und IG BAU). Wir setzen uns für einen attraktiven Öffentlichen Dienst ein – sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamtinnen und Beamten.
In Sachsen arbeiten knapp 217.000 Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Darunter über 46.000 Beamtinnen und Beamte. Mit ihrer Arbeit sorgen die Beschäftigten dafür, dass öffentliche Dienstleistungen flächendeckend angeboten werden und unser Zusammenleben funktioniert. In den Schulen und Kitas, der Polizei und Justiz, in der Feuerwehr und im Forst, den Krankenhäusern, Verwaltungen und Behörden. Wir machen uns mit den Gewerkschaften für einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst mit guten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die Beschäftigten stark.
Wir setzen uns seit Anfang an für die Verbesserung der Mitbestimmung ein. Unsere Ziele waren, sind und bleiben volle Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei allen personellen, sozialen, organisatorischen, wirtschaftlichen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle. Der große Wurf ist leider noch nicht gelungen. Aber wir bleiben am Ball. Außerdem unterstützen wir die Gewerkschaften bei den 2026 anstehenden Personalratswahlen in Sachsen. Für uns ist die Mitbestimmung in Betrieben und Verwaltungen lebendige und unmittelbare Demokratie. Wir brauchen starke Personalräte in Sachsen! Mehr Informationen zur Personalvertretung findet ihr hier.
Als beamtenpolitische Spitzenorganisation vertreten wir die Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger in Sachsen gegenüber dem Gesetzgeber und dem Dienstherren. Denn das Beamtenverhältnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Während das herkömmliche Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, ist das Beamtenverhältnis als Dienst- und Treueverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur und gesetzlich geregelt. Darum sind auch hier die Verwaltungsgerichte zuständig und nicht die Arbeitsgerichte. Begriffe wie Alimentation, Besoldung oder Beihilfe sind unser tägliches Geschäft. Wir erstellen Kurzinformationen zu beamtenrechtlichen Fragen und verhandeln bspw. mit dem Finanzministerium, wenn es um die Übertragung der Tarifergebnisse (TV-L und TVöD) auf die Beamten geht. Aktuelle Informationen für Beamtinnen und Beamte findet ihr hier.
Die Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen und privatisierten Dienst ist alarmierend hoch und steigt weiter an. Ob bei den Feuerwehren, bei den Rettungsdiensten, der Polizei, im Öffentlichen Fern- und Nahverkehr, in den Schulen und Kitas oder im Gesundheitswesen - die Beschäftigten leisten eine wichtige Arbeit für die Gesamtgesellschaft und dürfen der steigenden Aggressivität nicht ausgeliefert sein! Wir fordern einen besseren Schutz der Beschäftigten vor Gewalt und beteiligen uns an der bundesweiten Kampagne des DGB „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!“.
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Daniel Merbitz
Beamtenpolitik / Öffentlicher Dienst (Vertretung)
Martin Jehnichen
Matthias Klemm
Beamtenpolitik / Öffentlicher Dienst; Sozialpolitik