Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 57 - 05.07.2023

Gute Nachricht für Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung in Sachsen. Landtag schafft Benachteiligung ab.

Der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach bewertet die heutige Entscheidung des Sächsischen Landtages zur Einführung der pauschalen Beihilfe als eine „gute Nachricht“.

„Der Sächsische Landtag hat endlich die Ungerechtigkeit bei der Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten in Sachsen abgeschafft. Durch die Einführung der pauschalen Beihilfe müssen Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, nicht mehr draufzahlen und haben somit eine echte Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Damit wird eine langjährige Forderung der DGB-Gewerkschaften umgesetzt.“

Die fehlende Wahlmöglichkeit in Sachsen sei in den letzten Jahren auch zunehmend zum Bremsklotz bei der Fachkräftegewinnung im Öffentlichen Dienst geworden.

„Zahlreiche junge Menschen, die vor der Möglichkeit standen, in Sachsen als Beamtin oder Beamter eingestellt zu werden, sind lieber in andere Bundesländer gegangen. Als sie feststellten, dass sie in Sachsen die Krankenkassenbeiträge inklusive des Arbeitgeberanteils voll selbst zahlen müssen, war ihr Entsetzen zu Recht groß. Damit hätten sie massiv draufzahlen müssen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollten. Jetzt ist auch in Sachsen der faktische Zwang, sich privat zu versichern, abgeschafft“, sagte Schlimbach.

Diese Benachteiligung abzuschaffen, sei laut Schlimbach „überfällig“ gewesen, da sie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. „Wir sind froh, dass unser Druck endlich Erfolg hatte und die Abgeordneten im Sächsischen Landtag diese Verbesserungen vorgenommen haben. Es ist auch ein Lehrstück dafür, dass vollkommen unzureichende Vorschläge des Finanzministers im demokratischen Verfahren zum Erfolg geführt werden können“, so Schlimbach.

Der DGB-Chef begrüßte auch die in einem Entschließungsantrag formulierten Aufträge der Regierungskoalition an den Finanzminister: „Die Überarbeitung der Besoldung für Beamtinnen und Beamte ist überfällig. Junge Beamte in Sachsen werden im Bundesvergleich schlecht bezahlt, während ältere sehr gut bezahlt werden. Da ist eine Unwucht reingekommen, die beseitigt werden muss. Das Finanzministerium wollte das Thema aussitzen, jetzt müssen dazu zügig Gespräche erfolgen. Wir sind dazu bereit“, sagte Schlimbach.

Ein weiterer Erfolg ist auch der Auftrag des Parlaments an den Finanzminister die Notfallsanitäterpauschale zu erhöhen. „Eine gute Honorierung der gefährlichen und verantwortungsvollen Aufgabe der Notfallsanitäter muss eigentlich ein Grundanliegen sein. Aber auch hier musste der Finanzminister zum Jagen getragen werden. Einfach nur peinlich!“, so der DGB-Chef.

Hintergrund:

Während der Arbeitgeberanteil bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom Arbeitgeber gezahlt wird, müssen Beamtinnen und Beamte in Sachsen, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, den kompletten Beitragssatz inklusive des Arbeitgeberanteils bisher allein bezahlen. Durch die gesetzliche Einführung der „pauschalen Beihilfe“ ab 01.01.2024 wird dieser Nachteil nun abgeschafft.

Die Neuregelung gilt für neue Beamt*innen sowie für Beamt*innen die bereits freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Wegen bundesrechtlicher Regelungen im SGB V gibt es leider keine allgemeine Wechseloption.

Die Koalition in Sachsen hatte sich im Koalitionsvertrag bereits auf Verbesserungen geeinigt. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis90/Grüne heißt es: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“

 

Die wichtigsten Informationen haben wir in der Kurzinfo #aktuell für Beamtinnen und Beamte zusammengefasst. Diese steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://sachsen.dgb.de/-/Uqz


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