Der DGB Sachsen hat heute in Dresden die sächsische Staatsregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für die Integration von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu schaffen und gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sicherzustellen.
„Die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind geschaffen worden, nun muss er aber auch praktisch schnell ermöglicht werden. Wesentliche Stellschrauben sind die Kinderbetreuung, ein flächendeckendes Angebot von berufsbegleitenden Sprachkursen und die Anerkennung von Berufsabschlüssen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Daniela Kolbe.
Viele Vertriebene aus der Ukraine hätten ein großes Interesse, eine Beschäftigung aufzunehmen. Da es sich zu großen Teilen um Frauen mit Kindern handele, müsse dafür aber die Kinderbetreuung „schnell ermöglicht werden“. Weder eine Beschäftigung noch die Teilnahme an Sprachkursen sei möglich, wenn Kinder betreut werden müssten. „Wir rufen die sächsische Staatsregierung auf, ausländische Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer zügig einzustellen und ihnen zu ermöglichen, berufsbegleitend einen in Deutschland anerkannten Abschluss zu erwerben“, so Kolbe.
Die Probleme bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen seien bereits lange bekannt und müssten nun schnell behoben werden. „Die Verfahren sind zu langwierig und viel zu sehr auf vermeintliche Defizite fokussiert. Wir brauchen hier einen Paradigmenwechsel. Die Menschen bringen Kompetenzen mit, die vielleicht auf dem Papier nicht eins zu eins den Voraussetzungen in Deutschland entsprechen, aber in der Praxis dringend benötigt werden“, sagte Kolbe.
Die Anerkennung von Berufsabschlüssen sei in allen Branchen wichtig, um Gleichbehandlung in den Betrieben und gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sicherzustellen. „Geflüchtete dürfen keine Lückenfüller in Billigjobs sein. Sie müssen ihrer Qualifikation angemessen beschäftigt werden und nicht mit Helfertätigkeiten abgespeist werden“, so Kolbe.
Auch dürfte die noch geringe Kenntnis des deutschen Arbeitsrechts nicht zu Ausbeutung führen. „Wir informieren als DGB auch in ukrainischer und russischer Sprache zu wichtigen Fragen des deutschen Arbeitsrechts und setzten uns für einen Ausbau der Beratungsstrukturen für ausländische Beschäftigte in Sachsen ein. Aber wir sehen auch die Arbeitgeber und die Arbeitsverwaltungen in der Pflicht, für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung und die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialstandards zu sorgen“, sagte Kolbe.