Der DGB Sachsen hat heute den Sächsischen Mitbestimmungspreis 2023 ausgeschrieben. Bis zum 30. Juni können sich Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) und Schwerbehindertenvertretungen in Sachsen um den Preis bewerben.
„Mit dem Sächsischen Mitbestimmungspreis zeichnen wir Leuchttürme der Mitbestimmung in Sachsen aus. Mitbestimmung ist Demokratie im Betrieb und die Mitbestimmungsgremien leisten einen wichtigen Beitrag für besser Arbeitsbedingungen in Sachsen“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.
Leider sei in Sachsen die betriebliche Mitbestimmung noch längst keine Normalität. Aber auch in Sachsen „spüren immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass ein Betriebsrat für die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen unerlässlich ist. Das haben die Neugründungen von Betriebsräten gezeigt und auch die bundesweit hohe Wahlbeteiligung von 72 Prozent bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2022“, so Schlimbach.
Mit dem Mitbestimmungspreis zeichnet der DGB Sachsen Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) und Schwerbehindertenvertretungen aus, die sich bei der Verwirklichung von Guter Arbeit, bei der Bewältigung von Krisen bewähren und sich um die Erhaltung und Schaffung von vollwertigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen kümmern.
„Ausgezeichnet werden auch Betriebsräte, die unter erschwerten Bedingungen gegründet wurden oder tätig sind. Noch immer wird rund jede dritte Betriebsratsgründung in Sachsen von den Arbeitgebern behindert. Das ist kein Kavaliersdelikt und wird noch immer viel zu selten geahndet. Umso wichtiger ist es uns, diese mutigen Betriebsräte auszuzeichnen und ihnen damit den Rücken zu stärken“, sagte Schlimbach.
Mit Blick auf die Zukunftsherausforderungen wie Transformation, Strukturwandel, Klima- und Energiepolitik, käme den Mitbestimmungsgremien eine noch wichtigere Bedeutung zu. „Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation können nur gemeinsam mit den Beschäftigten gestaltet werden und nicht gegen sie. Die Arbeitgeber sind gut beraten, die Mitbestimmungsgremien einzubeziehen und ihre Kompetenzen zu nutzen“, so Schlimbach.
Bewerbungen können bis zum 30. Juni beim DGB Sachsen postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind hier auf der Seite des DGB Sachsen veröffentlicht.
Die Preisverleihung findet auf dem DGB-Sommerfest am 25.08.2023 in Dresden statt.